Fuer das kleine Gebet zwischendurch
Mitten in einer beliebigen Unterrichtsstunde. Die Schueler sitzen an einer Schreibuebung, da meldet sich ein Junge: "Darf ich mal raus zum Beten?"
Das könnte bald Alltag sein in Deutschland und muslimische Gebetsräume genauso Basisausstattung einer Schule sein wie die Turnhalle. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Antrag eines muslimischen Schülers stattgegeben.
Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding muss es dem Schueler ermöglichen, sein islamisches Gebet zu verrichten.
Der Gymnasiast hatte geltend gemacht, dass er nach seinem Glauben verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu festgelegten Zeiten zu beten, darunter auch am Mittag und Nachmittag. Die Schulleitung hatte ihm das Beten in der Schule untersagt und sich dabei auf das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen berufen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Sie gab dem Schueler recht, der sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Zu diesem Grundrecht gehöre auch die Freiheit, seinen Glauben durch Beten zu bekunden.
Schulleiter reagierten bestuerzt auf das Urteil. "Das Problem trat bei uns erstmals Mitte der 90er Jahre auf", sagt der Leiter der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Kreuzberg, Gerhard Rähme: "Wir haben entsprechende Anträge immer abgelehnt." Zum einen sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern. Zum anderen müsse man dann Schülern anderer Religionen die gleichen Rechte einräumen.
(tagesspiegel)
Das könnte bald Alltag sein in Deutschland und muslimische Gebetsräume genauso Basisausstattung einer Schule sein wie die Turnhalle. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Antrag eines muslimischen Schülers stattgegeben.
Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding muss es dem Schueler ermöglichen, sein islamisches Gebet zu verrichten.
Der Gymnasiast hatte geltend gemacht, dass er nach seinem Glauben verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu festgelegten Zeiten zu beten, darunter auch am Mittag und Nachmittag. Die Schulleitung hatte ihm das Beten in der Schule untersagt und sich dabei auf das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen berufen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Sie gab dem Schueler recht, der sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Zu diesem Grundrecht gehöre auch die Freiheit, seinen Glauben durch Beten zu bekunden.
Schulleiter reagierten bestuerzt auf das Urteil. "Das Problem trat bei uns erstmals Mitte der 90er Jahre auf", sagt der Leiter der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Kreuzberg, Gerhard Rähme: "Wir haben entsprechende Anträge immer abgelehnt." Zum einen sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern. Zum anderen müsse man dann Schülern anderer Religionen die gleichen Rechte einräumen.
(tagesspiegel)
parsprototo - Mi, 12. Mär, 17:32
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